Informationen zum Jahreswechsel 2025/2026
Schon wieder steht ein Jahreswechsel bevor. Nicht nur das Jahr wechselt, auch in unserem Unternehmen stehen Wechsel an. Wie wir Ihnen bereits im August dieses Jahres mitgeteilt haben, wird Kurt Egli auf Ende dieses Jahres in die wohlverdiente Pension gehen. Mit Roger Müller konnten wir per 1. September 2025 einen neuen Mandatsleiter einstellen. Roger Müller konnte sich in den letzten vier Monaten in unser Unternehmen einarbeiten und bereits einen Teil unserer Kundschaft kennenlernen. Roger Müller hat langjährige Erfahrung im Treuhandwesen und passt sehr gut in unser Team und zu unserer Kundschaft. Kurt Egli steht Roger Müller für die Einarbeitung seiner Kunden auch weiterhin zur Verfügung und wird dann schrittweise ganz in den Hintergrund treten.
Die Genesung von Thomas Ruoss ist zum Glück weiter vorangeschritten und er wird ab dem
1. Januar 2026 sein Pensum auf 60% steigern. Insgesamt haben wir damit wieder die gleichen Stellenprozente wie anfangs 2024 und wir gehen deshalb davon aus, dass wir 2026 die Termine wieder besser einhalten können. Wir sind bestrebt, die Arbeiten fristgerecht zu erledigen. Das geht natürlich nur, wenn die Unterlagen rechtzeitig bei uns sind. Wir danken für Ihre Geduld und Ihr Verständnis für die Verzögerungen in den letzten zwei Jahren.
Die Revisionsmandate werden künftig alle von Thomas Ruoss betreut, da er der einzige Mitarbeiter mit einer Zulassung als Revisionsexperte bei der Revisionsaufsichtsbehörde ist. Wir arbeiten diesbezüglich an einer Lösung. Kurt Egli wird die Stellvertretung dieser Mandate im nächsten Jahr noch übernehmen, soweit dies aufgrund der Unabhängigkeitsrichtlinien notwendig ist. In den anderen Fällen können das Marlene Senn oder Roger Müller übernehmen.
Auch aufs neue Jahr treten wieder einige Gesetzesänderungen in Kraft. Wir möchten Sie aber nochmals auf zwei Punkte des Vorjahresbriefes hinweisen: Wenn Sie einen offenen Covid-Kredit haben oder andere kantonale Covid-Unterstützungsleistungen erhalten haben, dürfen weiterhin keine Dividenden beschlossen werden. Zudem dürfen in diesen Fällen auch keine Darlehen an Aktionäre oder Gesellschafter gewährt oder passive Gesellschafterdarlehen zurückbezahlt werden. Zudem unterliegen seit 2025 öffentlich-rechtliche Forderungen wie Steuern und AHV-Beiträge der Konkursbetreibung. Es empfiehlt sich deshalb, solche Schulden termingerecht zu bezahlen oder frühzeitig mit den Steuerbehörden oder der Ausgleichskasse verbindliche Zahlungspläne zu vereinbaren. Zudem müssen Steuerbehörden dem Handelsregisteramt Meldung erstatten, falls innert drei Monaten nach Ablauf der entsprechenden Fristen von der juristischen Person keine Jahresrechnung eingereicht wird (Durchsetzung der Buchführungsvorschriften).
Per 1. Januar 2026 tritt im Kanton Schwyz ein neues Steuergesetz in Kraft. So werden fast alle Sozialabzüge erhöht und die kalte Progression wird automatisch ausgeglichen. Der Maximalsatz bei der Besteuerung von Kapitalleistungen wird auf 1,5% gesenkt. Dagegen wurde eine Beschwerde beim Bundesgericht erhoben. Die Steuerverwaltung wird vorerst die Besteuerung auf der Basis des alten Tarifes vornehmen und je nach Urteil des Bundesgerichtes später eine Revision vornehmen.
Die Abschaffung des Eigenmietwertes wird frühestens 2028 in Kraft gesetzt. Dies hat grosse Auswirkungen auf die Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen und Unterhaltskosten. Für die selbstbewohnte eigene Wohnung oder das selbstbewohnte eigene Haus werden solche Auslagen künftig nicht mehr abzugsfähig sein. Falls Sie Investitionen in Ihre selbstbewohnte Wohnung oder Ihr selbstbewohntes Haus geplant haben, sollten Sie diese in den nächsten zwei Jahren ausführen lassen und bezahlen. Mit der Abschaffung des Eigenmietwertes erhalten die Kantone die Möglichkeit, eine Liegenschaftssteuer für Ferienwohnungen und Ferienhäuser einzuführen. Welche Kantone das machen werden, ist noch nicht bekannt. Die im Kanton Zürich vorgesehene Neuschätzung 2026 der Liegenschafts- und Eigenmietwerte wird infolge der Abschaffung des Eigenmietwertes aufgeschoben.
Über die Individualbesteuerung von Ehegatten wird im Frühling 2026 abgestimmt. Falls diese Vorlage angenommen würde, müssten in der Schweiz rund zwei Millionen zusätzliche Steuererklärungen eingereicht werden. Dies würde für uns und natürlich für die Steuerverwaltungen erhebliche Mehrarbeit bedeuten. Dies wäre insbesondere für Steuerpflichtige im Kanton Schwyz ungünstig, weil der Kanton Schwyz diese Problematik bereits über den Tarif (Einkommen wird durch 1,9 geteilt) gelöst hat.
Weiter soll 2026 ein Register eingeführt werden, welches Auskunft zu den wirtschaftlich berechtigten Personen bei juristischen Personen geben soll. Zu diesem Register haben nur Behörden im Bereich der Amtshilfe in Steuersachen Zugang.
Ab 1.1.2026 ist der nachträgliche Einkauf in die Säule 3a möglich. Dies gilt erstmals 2026 für das Jahr 2025. Ein Einkauf für weiter zurückliegende Jahre ist nicht möglich. Zudem ist der Einkauf nur für fehlende Beiträge bis zum im entsprechenden Jahr geltenden Höchstbetrag möglich. Sollten Sie solche Einkäufe in Erwägung ziehen muss zuerst ein schriftlicher Antrag an die Vorsorgeeinrichtung gestellt werden und der Beitrag für das laufende Jahr muss vollständig einbezahlt sein.
Die Beiträge und Leistungen 2026 bei den Sozialversicherungen ändern sich 2026 nicht (individuell allenfalls UVG und KTG). Sonst entwickeln sich die Gesetze und Vorschriften weiter rasch und in immer kürzeren Abständen. Es gibt somit auch zukünftig Vieles zu beachten. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Fragen und Vorhaben.
Wollerau im Dezember 2025